AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vistafon für den Verkauf von Medientechnik

 

1             Allgemeines

  • Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Vistafon GmbH, Goethestraße 68, 80336 München, (nachfolgend „Vistafon“) an ihre Kunden erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Vistafon ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Lieferungen oder Leistungen – auch in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden – vorbehaltlos erbringt.
  • Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können ausschließlich Unternehmer sein (nachfolgend „Kunde“). Im Sinne der Geschäftsbedingungen sind dies natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit Vistafon in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  • Angebote von Vistafon sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind als verbindliche Angebote gekennzeichnet.

 

 

2             Vertragsgegenstand

  • ​​Vistafon​ liefert dem Kunden die im Angebot bezeichnete Hardware (nachfolgend „Geräte“) und/oder Standardsoftware („Software“, beides gemeinsam „Liefergegenstände“). Die Nutzung der Software kann die vorherige Einwilligung in die Lizenzbestimmungen des Herstellers („EULA“) voraussetzen (Ziffer 4).
  • Beim Kauf von Geräten wird die Software ggf. darauf vorinstalliert geliefert. Dies betrifft insbesondere mit den Geräten gelieferte Betriebssysteme. Die Software wird in Objekt-code-Fassung geliefert; eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nicht.
  • Die Aufstellung der Liefergegenstände und die Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft, die Installation und Einspielung von Software oder eine Einweisung sind nur dann Vertragsinhalt, wenn diese Leistungen im Angebot ausdrücklich vereinbart werden.
  • Die vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Hardware bzw. Software ergibt sich abschließend aus den mitgelieferten (Online-) Produkthandbüchern sowie den in den (Online- ) Benutzerdokumentationen enthaltenen Beschreibungen der Funktionalitäten. Die technischen Daten, Spezifikationen, Erläuterungen der Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten sowie sonstige Angaben in den genannten Unterlagen verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 2 BGB und nicht als selbstständige Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Aussagen von ​Vistafon​ zum Leistungsgegenstand sind nur dann selbstständige Garantieversprechen, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Rechtssinne, wenn diese schriftlich durch die Geschäftsleitung von ​Vistafon​ erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als „selbstständige Garantie“, „Beschaffenheitsgarantie“ oder „Haltbarkeitsgarantie“ bezeichnet sind.

 

 

3             Lieferfristen, höhere Gewalt, Gefahrübergang, Transport

  • Ist Lieferung vereinbart, richtet sich die Lieferfrist nach dem jeweiligen Angebot. Die genannten Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart. Liefertermine gelten grundsätzlich unter Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie Erfüllung aller für die rechtzeitige Lieferung erforderlichen Verpflichtungen durch den Kunden.
  • Solange ​Vistafon​ durch ein unvorhersehbares, außergewöhnliches Ereignis, das er auch bei Beachtung der ihm zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, insbesondere bei Naturkatastrophen, Energieversorgungs- oder Betriebsstörungen, behördliches Eingreifen, Arbeitskampf oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, an der Leistungserbringung gehindert ist, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen um die Zeitdauer der Behinderung sowie zusätzlich um eine angemessene Anlaufzeit nach Fortfall des Hinderungsgrundes. Wird in diesen Fällen die Leistungserbringung ​ unmöglich, wird Vistafon von seinen vertraglichen Leistungspflichten befreit.
  • Ist Lieferung vereinbart, ist Vistafon in der Wahl des Transportweges und des Transportmittels frei und kann auch eigene Mitarbeiter mit dem Transport beauftragen. In jedem Fall geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Versandlager verlassen hat. Dies gilt auch, sofern das Versandlager sich nicht am Sitz von ​Vistafon​ befindet oder frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Auf schriftliche Anforderung durch den Kunden wird auf seine Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.
  • Der Rücktritt des Kunden vom Vertrag wegen Nichteinhaltung eines Liefertermins setzt schriftliche Mahnung nach Ablauf der Lieferfrist und Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, es sei denn, Vistafon hat den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  • Vistafon ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, zu Teillieferungen berechtigt.

 

 

4             Rechtseinräumung

  • Die Nutzungsrechte an der Software richten sich nach den EULA des jeweiligen Herstellers.

 

 

5             Vergütung, Zahlungsbedingungen

  • Der Kunde zahlt die im Angebot vereinbarte Vergütung.
  • Sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, werden die Liefergegenstände auf Kosten des Kunden versandt. Der Kunde trägt auch die Kosten für Verpackung sowie für eine vom Kunden gegebenenfalls gewünschte Transportversicherung.
  • Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Sofern nicht abweichend geregelt, ist die vereinbarte Vergütung innerhalb von 10 Tagen ab Eingang der Rechnung und Ablieferung der Liefergegenstände beim Kunden fällig und zu zahlen.
  • Bei Überschreitung eines Zahlungsziels ist Vistafon berechtigt, ohne Mahnung ab Verzug Zinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.
  • Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, werden sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Vistafon sofort fällig. Vistafon ist berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorkasse auszuführen.

 

 

6             Änderungswünsche

  • Änderungen und Ergänzungen zum Inhalt oder Umfang der von Vistafon nach Vertragsschluss geschuldeten Leistungen können von jedem Vertragspartner vorgeschlagen werden. Der Vorschlag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
  • Spezifizierung der gewünschten Änderungen;
  • Alle zur Prüfung des Änderungswunsches hinsichtlich des anfallenden Aufwands nötigen Informationen.
    • Der andere Vertragspartner hat den Vorschlag zu prüfen und hierzu gegenüber dem vorschlagenden Vertragspartner Stellung zu nehmen. Die Entscheidung über die Durchführung des Änderungs- und Ergänzungsvorschlags trifft der Kunde. Vistafon kann die Durchführung der Änderung oder Ergänzung ablehnen, wenn sie technisch nicht machbar oder mit unverhältnismäßigem oder unzumutbarem Aufwand verbunden ist.
    • Für Mehraufwendungen, die Vistafon durch die Realisierung des Änderungs- oder Ergänzungswunsches sowie dessen Durchführung entstehen, hat Vistafon Anspruch auf eine angemessene Vergütung auf Basis der jeweils aktuellen Preisliste von Vistafon.

 

 

7             Rücknahme von Hardware

  • Jede Rücknahme von gebrauchter Liefergegenstände unterliegt einem eigenständigen Vertrag, auf den diese Geschäftsbedingungen Anwendung finden. Der Kunde unterbreitet Vistafon ein Angebot über den Rückkauf, welches Vistafon annehmen kann. Erst mit Vertragsschluss entstehen gegenseitige Ansprüche auf Rückgabe und Zahlung eines Kaufpreises.

 

 

8             Testkäufe („Try & Buy“)

  • Soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als „Try & Buy“-Geschäft bezeichnet, hat der Kunde das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Zugang oder 30 Tage nach Installation der Ware die als „Try & Buy“ gekennzeichneten Liefergegenstände ohne Angabe eines Grundes an Vistafon zurückzusenden. Zur Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des Wareneingangs bei Vistafon maßgeblich. Die Ware ist für den Versand ordnungsgemäß und in der Originalverpackung zu zurückzusenden. Das Risiko und die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Der Kunde erhält den vereinbarten Kaufpreis der zurückgesandten Ware in voller Höhe erstattet. Die entstandenen Kosten für Installation, Service und Transport trägt der Kunde.
  • Vistafon behält sich vor, die Ware nach Rücksendung zu prüfen und etwaige vom Kunden zu vertretende Schäden an der Ware geltend zu machen. Sollte die Ware erhebliche Schäden aufweisen oder die Ware abhandengekommen sein (z.B. Verlust, Diebstahl), kann Vistafon auch den vollen vereinbarten Kaufpreis verlangen.
  • Mit Rücksendung der Liefergegenstände erlöschen alle Nutzungsrechte an der Software und an anderen Schutzrechten. Während der Testphase sind Kopien der Software nicht gestattet. Marken und andere Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden.
  • Das Rücktrittsrecht sowie die Nutzungsrechte an der Software sind während der Testphase sind nicht auf Dritte übertragbar. Sollte der Kunde die Ware während der Testphase an Dritte veräußern oder übertragen, erlischt das Rücktrittsrecht des Kunden.

 

 

9             ​​Eigentumsvorbehalt

  • Vistafon behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen („Vorbehaltsware“) vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden befriedigt sind. Eine Übereignung der Vorbehaltsware auf Dritte ist nur erlaubt, sofern sie im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsverkehrs des Kunden erfolgt und dieser sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Dritten vorbehält. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Vistafon ist unverzüglich zu unterrichten, falls die Vorbehaltsware gepfändet oder beschädigt wird oder abhandenkommt sowie im Falle einer Verlegung der Geschäftsräume des Kunden. Verletzt der Kunde die hier genannten Pflichten erheblich, so kann Vistafon den Rücktritt vom Vertrag erklären. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Vistafon ferner berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, zu verwerten und den aus der Verwertung erzielten Erlös auf bestehende Ansprüche anzurechnen; dasselbe gilt bei einer erst nach Vertragsschluss erkennbar gewordenen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, die eine Gefährdung der Gegenleistung des Kunden zur Folge hat.
  • Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten bis zu der Höhe der Vistafon zustehenden Forderungen gegen den Kunden an Vistafon ab. Vistafon nimmt die Abtretung hiermit an. Bis auf Widerruf ist der Kunde zum Einzug der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen berechtigt; der Widerruf ist nur zulässig, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung ist Vistafon berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden ausreichend gegen Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung zu versichern, es sei denn, der Kunde weist Vistafon nach, dass er eine solche ausreichende Versicherung auf seine Kosten abgeschlossen hat.

 

 

10           Pflichten des Kunden

  • Sofern vereinbart, wird der Kunde die Software selbst nach Maßgabe der in der Benutzerdokumentation enthaltenen Installationsanleitung installieren.
  • Der Kunde wird die in den Benutzerdokumentationen enthaltenen Hinweise für den Betrieb der Hardware und der Software beachten.
  • Der Kunde ist verpflichtet, vor Installation der Software und vor Inbetriebnahme der EDV-Anlage sowie in der Zeit danach während des Betriebs der EDV-Anlage seine Daten ordnungsgemäß und regelmäßig zu sichern.
  • Der Kunde gewährt ​Vistafon​ zum Zweck etwaiger Mängelbeseitigungen ungehinderten Zugang zu den Liefergegenständen. Auf Wunsch des Kunden kann vereinbart werden, dass Mängelbeseitigungsmaßnahmen auch im Wege einer Fernwartung durch ​Vistafon​ erbracht werden können. In diesem Fall wird der Kunde auf seine Kosten die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen schaffen.
  • Der Kunde ermöglicht ​Vistafon​ ggf. auf dessen Anforderung eine Überprüfung, ob der Kunde die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages in Bezug auf die zulässige Nutzung der Software, insbesondere im Hinblick auf die vereinbarte maximale Anzahl an berechtigten Nutzern, einhält. Hierzu erteilt der Kunde ​Vistafon​ Auskunft und gewährt Zutritt zu seinen Geschäftsräumen sowie Einsicht in alle maßgeblichen Unterlagen und Dateien. Der Kunde kann verlangen, dass diese Überprüfung nur durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der steuer- oder wirtschaftsberatenden Berufe oder einen zur Verschwiegenheit verpflichteten unabhängigen Sachverständigen erfolgt und dass dieser dem Kunden gegenüber vertraglich verpflichtet wird, im Rahmen der Überprüfung erlangte Informationen nur an ​Vistafon​ herauszugeben, wenn und soweit dies für die Durchsetzung von Ansprüchen wegen Lizenzverletzung notwendig ist. Die Überprüfung wird während der üblichen Geschäftszeiten des Kunden in dessen Geschäftsräumen durchgeführt, wobei soweit als möglich darauf Rücksicht zu nehmen ist, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden nicht oder jedenfalls nur in zumutbarem Umfang gestört wird. Prüfungen werden grundsätzlich nicht häufiger als einmal jährlich durchgeführt.
  • Die Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen bei Sachmängeln gemäß nachstehender Ziffer 13 setzt voraus, dass der Kunde seiner gem. § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht nachkommt. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.

 

 

11           Abnahme von Werksleistungen

  • Soweit werkvertragliche Leistungen vereinbart werden, wird Vistafon dem Kunden die fertiggestellten Arbeitserzeugnisse zur Abnahme bereitstellen und dem Kunden die Bereitstellung anzeigen. Vistafon ist berechtigt, dem Kunden auch ohne gesonderte Vereinbarung einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen. Mit Zugang der Mitteilung der Abnahmefähigkeit beginnt für den Kunden eine Frist von 1 Woche, innerhalb derer er zur Abnahmeerklärung verpflichtet ist, soweit die Arbeitserzeugnisse oder Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Nach Ablauf dieser Zeit oder wenn der Kunde die Ergebnisse verwendet, gilt die Leistung als abgenommen und genehmigt.
  • Etwaig vorhandene Mängel sind Vistafon unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

 

12           Vertragliches Rücktrittsrecht

  • Vistafon hat in folgenden Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:
    • Durch Vistafon unverschuldete Nicht-Lieferung eines Vorlieferanten;
    • Bei höherer Gewalt wie Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und vergleichbaren Ereignissen, soweit diese es Vistafon nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Leistungen zu erbringen;
    • Wenn über die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Kunden im Nachhinein ungünstige Umstände bekannt werden;
    • Bei fehlerhaften, den Vertragszweck erheblich gefährdenden Angaben des Kunden über seine Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit;
    • Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und Geschäften des Kunden, die gegen die guten Sitten verstoßen oder unerlaubte Handlungen darstellen;
    • Wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils des geschuldeten Entgelts oder der Vergütung in Verzug kommt.

 

 

13           Sach- und Rechtsmängel

  • Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Liefergegenstände nicht die nach Ziffer 2.4 vereinbarte Beschaffenheit aufweisen oder sich nicht zur vertraglich vereinbarten Verwendung eignen. An der Software stehen dem Hersteller als Drittem Urheberrechte zu. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Kunden die für die vertragliche Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten.
  • Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Liefergegenstände
  • verändert hat oder
  • durch Dritte verändern ließ oder
  • mit anderen als den gegebenen Produkten verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Werden Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen seitens Vistafon in diesen Fällen wesentlich erhöht, so hat der Kunde den entsprechenden Mehraufwand zu vergüten.
  • Ansprüche wegen Mängeln der Liefergegenstände (einschließlich Dokumentation) verjähren, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit oder um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt, in einem Jahr nach Lieferung.
  • Etwa bekannt werdende und auftretende Mängel sind vom Kunden in Textform und unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Die Mängel sind vom Käufer in möglichst nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren.
  • Im Fall der Rüge eines Mangels durch den Käufer wird Vistafon innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Maßgabe folgender Regelungen kostenlos nacherfüllen.
  • Die Nacherfüllung kann nach Wahl von Vistafon entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung vorgenommen werden. Der Kunde ist berechtigt, seinerseits eine bestimmte Art der Nacherfüllung zu verlangen, wenn ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung unzumutbar ist. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann Vistafon nach eigener Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass er zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrags ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder einen neuen Programmstand liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
  • Die Mängelbeseitigung durch Vistafon kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen.
  • Vistafon trägt die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, auch die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der Vistafon dadurch entsteht, dass die Liefergegenstände vom Kunden an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht wurden, trägt der Kunde. Stellt sich heraus, dass die Mängelrüge unberechtigt war, kann Vistafon den entstehenden Aufwand ersetzt verlangen.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Überlassungsvergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht die Anzahl der Nacherfüllungsversuche Vistafon während der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Fristsetzung durch den Kunden ist entbehrlich, wenn diese dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere, wenn Vistafon die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert hat.
  • Das Recht zum Rücktritt und der Anspruch auf Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln.
  • Im Fall des berechtigten Rücktritts seitens des Kunden ist Vistafon berechtigt, angemessene Entschädigung für die durch den Kunden gezogene Nutzung der Liefergegenstände bis zur Rückabwicklung zu verlangen. Diese Nutzungsentschädigung wird auf Basis einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit ermittelt, wobei ein angemessener Abzug für die Beeinträchtigung aufgrund des Mangels, der zum Rücktritt geführt hat, vorgesehen ist.

 

 

14           Garantie

  • Leistet der Hersteller der Liefergegenstände eine Garantie, so wird Vistafon diese an den Kunden weitergeben. Für diese Fälle ist den Liefergegenständen eine Garantiekarte beigefügt. Der Umfang der ggf. erteilten Garantie ergibt sich aus dem Kaufschein in Verbindung mit der Garantiekarte des Herstellers.
  • Zur Wahrung der Garantieansprüche wird sich der Kunde im Fall des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängeln direkt an den Hersteller wenden und dabei die Garantiebestimmungen des Herstellers beachten. Der Kunde informiert auch Vistafon im Hinblick auf die eventuelle Geltendmachung von Ansprüchen und hält Vistafon über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller auf dem Laufenden.

 

 

15           Haftung

  • Vistafon haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund entsprechend diesen Bestimmungen:
    • Die Haftung von Vistafon für Schäden, die von Vistafon oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
    • Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einfach fahrlässiger Pflichtverletzung von Vistafon oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt.
    • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Vistafon, wenn keiner der in Ziffer 15.1 genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  • Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.
  • Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von Vistafon verschuldeten Datenverlust haftet Vistafon deshalb der Höhe nach begrenzt auf die Kosten, die bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Kunden entstanden wären, insbesondere die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

 

 

16           Datenschutz

  • Vistafon und der Kunde beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Jede Partei verpflichtet die auf ihrer Seite tätigen Personen, das Datengeheimnis zu wahren und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu achten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Testdaten) erfolgt nur im Rahmen dieses Vertrags und ihre Nutzung gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • Soweit Vistafon bei der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten hat, schließen die Parteien hierzu einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

 

 

17           Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag mit dem Kunden ist der Geschäftssitz von ​Vistafon​. ​Vistafon​ ist daneben berechtigt, nach seiner Wahl den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  • Gegen Forderungen von Vistafon kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist unwirksam.
  • Erfüllungsort für die Leistungen von Vistafon ist an dessen Sitz.
  • Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
Jetzt Kontakt aufnehmen!
DE