AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VISTAFON GMBH
Stand: 01.04.2019
- 1 Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das zwischen dem Kunden und der VISTAFON GMBH begründete Vertragsverhältnis über Lieferungen und Leistungen der VISTAFON GMBH.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Service- und besonderen Mietbedingungen werden dem Kunden durch Angebot von VISTAFON GMBH schriftlich mitgeteilt. Schweigt der Kunde im Falle eines Dauerschuldverhältnisses auf das Angebot von VISTAFON GMBH und/oder widerspricht er diesem nicht binnen eines Monats nach Zugang Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern VISTAFON GMBH den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn VISTAFON GMBH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- 2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Alle Angebote von VISTAFON GMBH sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertragsverhältnis kommt durch telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Auftrag des Kunden und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch VISTAFON GMBH zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VISTAFON GMBH. Geringfügige, technisch unvermeidbare und dem Kunden zumutbare Abweichungen vom Vertrag behält sich VISTAFON GMBH auch nach Bestätigung des Auftrags vor.
- 3 Preise / Zahlung
(1) Maßgeblich sind die von VISTAFON GMBH im Zeitpunkt des Angebots des Kunden genannten Preise, zuzüglich der gesondert ausgewiesenen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten dem Kunden keine Preise ausdrücklich genannt werden, gilt die jeweils gültige Preisliste. Versand- und Versicherungskosten sind vom Kunden zu tragen.
(2) Entgelte für Lieferungen und Leistungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist der Geschäftssitz der VISTAFON GMBH.
(3) VISTAFON GMBH wird die Vergütung für Dienstleistungen vorzugsweise monatlich abrechnen. Für die Abrechnungsart aller übrigen Leistungen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Modalitäten.
(4) VISTAFON GMBH behält sich vor, die Hereinnahme von Schecks oder Wechseln als Zahlungsmittel abzulehnen. In jedem Fall werden Schecks oder Wechsel nur erfüllungshalber angenommen. Die mit ihrer Verwertung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Entgeltanspruch erlischt erst mit Einlösung der Schecks oder Wechsel.
(5) Stehen mehrere Forderungen gegen den Kunden offen und reicht eine Zahlung des Kunden nicht zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus, so erfolgt die Tilgung nach den gesetzlichen Vorschriften, selbst wenn der Kunde ausdrücklich auf eine bestimmte Forderung geleistet hat.
- 4 Liefer- und Leistungsumfang
(1) Die von VISTAFON GMBH gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungsteile bzw. die zu liefernden Gegenstände werden im Detail in der Auftragsbestätigung festgelegt.
(2) Die genannten Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart. Sie gelten unter Vorbehalt rechtzeitiger Erfüllung aller für die rechtzeitige Lieferung erforderlichen Verpflichtungen des Kunden.
(3) Werden bei der Installation des Liefergegenstands Leistungen Dritter benötigt, können diese Vorleistungen die Lieferfristen verlängern. Die Verpflichtungen von VISTAFON GMBH zur Leistung und Leistungszeit gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der Vorleistungen. Gleiches gilt für Streiks, Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt und für behördliche Maßnahmen.
(4) Der Rücktritt des Kunden vom Vertrag wegen Nichteinhaltung eines Liefertermins setzt schriftliche Mahnung nach Ablauf der Lieferfrist und Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, es sei denn VISTAFON GMBH hat den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(5) VISTAFON GMBH ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, zu Teillieferungen berechtigt.
- 5 Gefahrübergang
(1) Der Versand erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist oder VISTAFON GMBH die Installation übernommen hat. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Kunden über. In der Wahl des Transportweges und des Transportmittels ist VISTAFON GMBH frei. VISTAFON GMBH kann auch eigene Mitarbeiter mit dem Transport beauftragen. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Kunden.
(2) Wird durch das Verhalten des Kunden der Versand verzögert, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über.
- 6 Abnahme von Werkleistungen
(1) Soweit es sich bei den Leistungen von VISTAFON GMBH um Werkleistungen handelt, bedürfen diese der Abnahme nach Maßgabe dieser Bestimmung. Dies gilt nicht für von VISTAFON GMBH zu erbringende Dienstleistungen, insbesondere Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist die Abnahmebedürftigkeit ausdrücklich bestimmt.
(2) VISTAFON GMBH wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft der Lieferung oder Leistung jeweils schriftlich mitteilen.
(3) Ist nach der Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung die Abnahme ausgeschlossen, so tritt an die Stelle der Abnahme ihre Vollendung.
(4) VISTAFON GMBH kann Teillieferungen oder Teilleistungen zur Abnahme vorlegen (Teilabnahmen). Eine Teilabnahme kann etwa erfolgen nach:
(5) Für Teilabnahmen gelten die Bestimmungen über die Abnahme entsprechend. Soweit Teilabnahmen vorgesehen sind, ist VISTAFON GMBH berechtigt, weitere Teillieferungen oder Teilleistungen zurückzuhalten, solange der Kunde mit der Abnahme von Teillieferungen oder Teilleistungen oder der Bezahlung abgenommener Teillieferungen oder Teilleistungen in Verzug ist.
- 7 Eigentumsvorbehalt
(1) VISTAFON GMBH behält sich das Eigentum an den von VISTAFON GMBH gelieferten Gegenständen (Vorbehaltsware) vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden befriedigt sind. Eine Übereignung der Vorbehaltsware auf Dritte ist nur erlaubt, sofern sie im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsverkehrs des Kunden erfolgt und dieser sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Dritten vorbehält. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. VISTAFON GMBH ist unverzüglich zu unterrichten, falls die Vorbehaltsware gepfändet oder beschädigt wird oder abhanden kommt sowie im Falle einer Verlegung der Geschäftsräume des Kunden. Verletzt der Kunde die hier genannten Pflichten erheblich, so kann VISTAFON GMBH den Rücktritt vom Vertrag erklären. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist VISTAFON GMBH ferner berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, zu verwerten und den aus der Verwertung erzielten Erlös auf bestehende Ansprüche anzurechnen; dasselbe gilt bei einer erst nach Vertragsschluss erkennbar gewordenen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, die eine Gefährdung der Gegenleistung des Kunden zur Folge hat.
(2) Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten bis zu der Höhe der VISTAFON GMBH zustehenden Forderungen gegen den Kunden an VISTAFON GMBH ab. VISTAFON GMBH nimmt die Abtretung hiermit an. Bis auf Widerruf ist der Kunde zum Einzug der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen berechtigt; der Widerruf ist nur zulässig, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung ist VISTAFON GMBH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden ausreichend gegen Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung zu versichern, es sei denn, der Kunde weist VISTAFON GMBH nach, dass er eine solche ausreichende Versicherung auf seine Kosten abgeschlossen hat.
- 8 Fernabsatzverträge
VISTAFON GMBH tritt nur mit Geschäftskunden in Vertragsbeziehungen. Darüber hinaus gewährt VISTAFON GMBH nur Gewerbetreibenden, Unternehmern sowie freiberuflich Tätigen mit eigenem angemeldetem Gewerbe Zugang zum VISTAFON GMBH -Online-Shop und zur Verkaufsberatung. Die Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und das damit verbundene Widerrufsrecht finden daher entsprechend keine Anwendung.
- 9 Vertragliches Rücktrittsrecht, Vertragsstrafe
VISTAFON GMBH hat in folgenden Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:
- a) bei fehlender, von VISTAFON GMBH unverschuldeter Lieferung durch einen Vorlieferanten;
- b) bei höherer Gewalt wie Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und vergleichbaren Ereignissen, soweit diese es VISTAFON GMBH nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Leistungen zu erbringen;
- c) wenn über die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Kunden im Nachhinein ungünstige Umstände bekannt werden;
- d) bei fehlerhaften, den Vertragszweck erheblich gefährdenden Angaben des Kunden über seine Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit;
- e) bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und Geschäften des Kunden, die gegen die guten Sitten verstoßen oder unerlaubte Handlungen darstellen.
- 10 Verzug, Vermögensverschlechterung des Kunden
(1) Bei Überschreitung eines Zahlungsziels ist VISTAFON GMBH berechtigt, ohne Mahnung ab Verzug Zinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.
(2) Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, werden sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber VISTAFON GMBH sofort fällig. VISTAFON GMBH ist berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorkasse auszuführen.
(3) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils des geschuldeten Entgelts oder der Vergütung in Verzug, so kann VISTAFON GMBH den Vertrag, im Rahmen dessen der Verzug eingetreten ist, ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
- 11 Gewährleistung sowie Untersuchungs- und Rügepflichten bei Kauf
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und etwaige äußerlich erkennbare Transportschäden, Transportmängel oder Falschlieferungen auf den Frachtpapieren zu vermerken. Sämtliche gelieferte Ware ist auf Vollständigkeit, auch hinsichtlich einzelner Komponenten der Ware zu untersuchen. Bei Übergabe erkennbare quantitative Abweichungen oder Mängel sind spätestens innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Ware bei VISTAFON GMBH schriftlich zu rügen. Äußerlich nicht erkennbare Mängel oder Schäden sind im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Der bemängelte Gegenstand ist unverändert und gesichert aufzubewahren. Weitere Anweisungen sind bei VISTAFON GMBH einzuholen. Wird die Ware zurückgesandt, ist sie für den Transport geeignet zu verpacken.
(2) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, ist VISTAFON GMBH zur Nacherfüllung verpflichtet. Handelt es sich um neu hergestellte Waren, ist dem Kunden das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat VISTAFON GMBH für die Nacherfüllung angemessen Zeit und Gelegenheit zu geben. Der Kunde kann die Lieferung einer mangelfreien Sache erst verlangen, wenn zwei Nachbesserungsversuche an dem defekten Gerät gescheitert sind. Im Übrigen kann VISTAFON GMBH die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die aufgrund fehlerhafter Behandlung der Ware entstanden sind. Ebenso entfällt die Gewährleistung, wenn Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht oder falsch befolgt werden, Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert wird, es sei denn der Gewährleistungsfall beruht nicht auf den vorgenannten Gründen und die Mängelbeseitigung ist durch die Änderung nicht unzumutbar erschwert.
(4) Wird von VISTAFON GMBH eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen, so beginnt der Garantiezeitraum mit Zugang der Rechnung beim Kunden.
- 12 Gewährleistung bei Werkvertrag
(1) Weist eine Werkleistung von VISTAFON GMBH einen Mangel auf, kann der Kunde binnen angemessener Frist Beseitigung des Mangels verlangen. Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl von VISTAFON GMBH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Softwaremängel, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden nach Wahl von VISTAFON GMBH je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkung des Fehlers berichtigt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, VISTAFON GMBH erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Eine Haftung für Schäden aufgrund verspäteter Mängelbeseitigung greift nur, soweit der Kunde den erkennbaren Mangel rechtzeitig angezeigt hat. Mängelrügen sind mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich und soweit möglich durch schriftliche Dokumentation, Hardkopien oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen unverzüglich nach Kenntnis an VISTAFON GMBH zu übermitteln.
(3) Hat der Kunde den Mangel zu vertreten oder liegt ein vom Kunden gemeldeter Mangel nicht vor, ist VISTAFON GMBH berechtigt, seine aufgrund der Mängelbeseitigung entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen.
(4) VISTAFON GMBH kann die Nachbesserung, Ersatzlieferung oder -leistung verweigern, bis der Kunde an VISTAFON GMBH die vereinbarte Vergütung, abzüglich des Teils, der dem wirtschaftlichen Wert des Mangels oder der zugesicherten Eigenschaft entspricht, bezahlt hat.
(5) Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Mängelbehebung kostenfrei den Vertrag zu wandeln oder Minderung der Vergütung zu verlangen. Ein Fehlschlagen der Mängelbehebung liegt frühestens nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen vor. Im Übrigen gilt § 12 Abs. 3 entsprechend für Werkleistungen.
- 13 Haftung
(1) VISTAFON GMBH haftet für Schäden aus dem Fehlen etwaiger zugesicherter Eigenschaften in dem Umfang des Vermögensinteresses des Kunden, das von dem Zweck der Zusicherung gedeckt und bei Zusicherung der Eigenschaften von VISTAFON GMBH erkennbar war.
(2) Im Fall leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Kunde daher vertrauen können muss, haftet VISTAFON GMBH nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beschränkt bis zur Höhe von Euro 5.000.- auf solche vertragstypischen Schäden, die für VISTAFON GMBH bei Vertragsschluss voraussehbar waren.
(3) Im Übrigen ist jede Haftung von VISTAFON GMBH aus jedem Rechtsgrund ausgeschlossen.
(4) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit VISTAFON GMBH eine Garantiehaftung oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz trifft oder bei vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(5) VISTAFON GMBH haftet dem Kunden gegenüber nicht für die Rechtmäßigkeit oder Mangelfreiheit der vom Kunden beigestellten Gegenstände. Wird VISTAFON GMBH von Dritten einschließlich Behörden wegen der Rechtswidrigkeit oder Mangelhaftigkeit solcher Gegenstände in Anspruch genommen, stellt der Kunde VISTAFON GMBH insoweit frei.
- 14 Schutz- und Urheberrechte
(1) Der Kunde ist verpflichtet, VISTAFON GMBH unverzüglich über eine Verletzung von Schutz- und Urheberrechten durch ein von VISTAFON GMBH geliefertes Produkt hinzuweisen. Der Kunde wird bei einer etwaigen Auseinandersetzung mit einem Rechteinhaber in zumutbarer Weise VISTAFON GMBH unterstützen.
(2) Umgekehrt wird der Kunde VISTAFON GMBH gegen alle Ansprüche des Rechteinhabers verteidigen bzw. freistellen, welche gegen VISTAFON GMBH entstehen, weil VISTAFON GMBH Instruktionen des Kunden aufgrund einer Rechtsverletzung befolgt hat.
- 15 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und, soweit nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung anders festgelegt, für VISTAFON GMBH kostenlos erbracht werden.
(2) Der Kunde wird VISTAFON GMBH unverzüglich sämtliche Informationen zukommen lassen, die VISTAFON GMBH für die Erbringung der vereinbarten Leistungen benötigt. Der Kunde wird VISTAFON GMBH außerdem während der Laufzeit dieses Vertragsverhältnisses über jede wesentliche Änderung unterrichten.
(3) Der Kunde gewährt den für VISTAFON GMBH tätigen Personen bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung und hat ihnen zu den notwendigen Objekten den erforderlichen Zutritt zu verschaffen.
(4) Der Kunde benennt VISTAFON GMBH eine Kontaktperson, die den Mitarbeitern von VISTAFON GMBH während der Durchführung des Vertrags für alle Fragen zur Verfügung steht und dazu ermächtigt ist, notwendige Erklärungen zur Leistungserbringung abzugeben und Entscheidungen zu treffen.
(5) Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei und frei von schadensstiftender Software (z.B. Viren) sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde VISTAFON GMBH allen daraus entstehenden Schaden und stellt VISTAFON GMBH von allen Ansprüchen Dritter frei.
(6) Von allen VISTAFON GMBH übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die VISTAFON GMBH jederzeit kostenlos zurückgreifen kann.
(7) Der Kunde hat VISTAFON GMBH das Recht zur Benutzung und Umarbeitung von Systemen Dritter zu verschaffen, soweit dieses notwendig ist, um die nach dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen.
- 16 Änderungs-Wünsche
(1) Änderungen und Ergänzungen des Inhalts oder Umfangs der von VISTAFON GMBH nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen können von jedem Vertragspartner dem jeweils anderen Vertragspartner vorgeschlagen werden. Der Vorschlag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
– Spezifizierung der gewünschten Änderungen
– Alle zur Prüfung des Änderungswunsches hinsichtlich des anfallenden Aufwands nötigen Informationen
(2) Der andere Vertragspartner hat den Vorschlag zu prüfen und hierzu gegenüber dem vorschlagenden Vertragspartner Stellung zu nehmen. Die Entscheidung über die Durchführung des Änderungs- und Ergänzungsvorschlags trifft der Kunde. VISTAFON GMBH kann die Durchführung der Änderung oder Ergänzung ablehnen, wenn sie technisch nicht machbar oder mit unverhältnismäßigem, unzumutbarem Aufwand verbunden ist.
(3) Für Mehraufwendungen, die VISTAFON GMBH durch die Realisierung des Änderungs- oder Ergänzungswunsches sowie durch die Durchführung ebendieses entstehen, hat VISTAFON GMBH Anspruch auf eine angemessene Vergütung auf Basis der jeweils aktuellen Preisliste von VISTAFON GMBH.
- 17 Rücknahme von Hardware
Jede Rücknahme von gebrauchter Hardware unterliegt einem eigenständigen Vertrag, auf den diese Geschäftsbedingungen Anwendung finden. Der Kunde unterbreitet VISTAFON GMBH ein Angebot über den Rückkauf. Erst durch Annahme dieses Angebotes entsteht ein Recht des Kunden auf Rückgabe und Zahlung eines Kaufpreises durch VISTAFON GMBH.
- 18 Testkäufe („Try & Buy“)
(1) Soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als „Try & Buy“-Geschäft bezeichnet, hat der Kunde das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Zugang oder 30 Tage nach Installation der Ware die als „Try & Buy“ gekennzeichnete Ware ohne Angabe eines Grundes an die VISTAFON GMBH zurückzusenden. Zur Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des Wareneingangs bei VISTAFON GMBH maßgeblich. Die Ware ist für den Versandordnungsgemäß und in der Originalverpackung zu verpacken. Das Risiko und die Kosten der Rücksendung trägt der Versender. Der Kunde erhält den vereinbarten Kaufpreis der zurückgesandten Ware in voller Höhe erstattet. Die Kosten für Installation, Service und Transport trägt der Kunde.
(2) Mit Rücksendung der Ware erlöschen alle Nutzungsrechte an der Software und an anderen Schutzrechten. Während der Testphase sind Kopien der Software nicht gestattet. Marken und andere Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden.
(3) Das Rücktrittsrecht gemäß Abs. 1 sowie die Nutzungsrechte nach Abs. 2 sind nicht auf Dritte übertragbar. Sollte der Kunde die Ware während der Testphase an Dritte veräußern oder übertragen, erlischt das Rücktrittsrecht. VISTAFON GMBH behält sich vor, die Ware nach Rücksendung zu prüfen und etwaige vom Kunden zu vertretende Schäden an der Ware geltend zu machen. Sollte die Ware erhebliche Schäden aufweisen oder die Ware abhanden gekommen sein (z.B. Verlust, Diebstahl), kann VISTAFON GMBH auch den vollen vereinbarten Kaufpreis verlangen.
- 19 Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Gegen Ansprüche von VISTAFON GMBH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
(2) Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von VISTAFON GMBH an Dritte übertragen.
(3) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis herrührender Gegenansprüche zu. Im Übrigen kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen gegen VISTAFON GMBH nur geltend machen, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
- 20 Datenschutz
(1) Der Kunde und VISTAFON GMBH sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz in Ausführung des Vertragsverhältnisses zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, ihren jeweiligen Datenschutzbeauftragten auf Verlangen die Einhaltung dieser Verpflichtung in der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Form nachzuweisen.
(2) VISTAFON GMBH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten (Bestandsdaten) sowie Nutzungs- und Abrechnungsdaten des Kunden im automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, gemäß §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 TDDSG, 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 MDStV.
(3) VISTAFON GMBH wird den Kunden regelmäßig über neue Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Telekommunikationsdiensten informieren. Der Kunde kann einer weiteren Zusendung oder Information jederzeit widersprechen.
(4) Sobald Sie ein Produkt von uns bestellt haben, speichern wir Ihre Daten zur Auftragsbearbeitung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des BDSG, HGB und der AO. Ferner verwenden wir Ihre Daten in diesem Fall im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, um Ihnen Werbung zu weiteren Produkten zukommen zu lassen. Selbstverständlich können Sie einer derartigen werblichen Nutzung Ihrer Kundendaten gern jederzeit per Telefon, Mail oder Brief widersprechen.
- 21 Schlussbestimmungen
(1) Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformbestimmung.
(2) Ereignisse höherer Gewalt, die einem Vertragspartner eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den betroffenen Vertragspartner, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Vertragspartner oder Arbeitskämpfe in dritten Betrieben und ähnliche Umstände, von denen die Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, gleich.
(3) VISTAFON GMBH darf sich Dritter, insbesondere verbundener Unternehmen, als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung seiner Liefer- und Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von VISTAFON GMBH bleiben hiervon unberührt.
(4) Als ausschließlicher Gerichtsstand ist München vereinbart. Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird